Sie haben Fragen zu den Pflegesätzen ?

Dann nehmen Sie gleich hier Kontakt zu uns auf!

In einem persönlichen Gespräch oder aber gern auch per Email beantworten wir Ihnen Ihre Fragen.

Haus Hasch
LANDHAUS OYTEN
Bischofweg 21 - 25
28876 Oyten

Tel.: 04207 - 66644-0


Pflegesätze im Landhaus

Stand: 01.01.2010

75 Pflegeplätze, davon 55 Einzelzimmer- und 20 Doppelzimmerplätze

Unser Landhaus ist als Spezialeinrichtung für Menschen mit Demenz in Niedersachsen anerkannt, dies drückt sich in einem höheren Personal- und Betreuungsschlüßel per Leistungs- und Qualitätsvereinbarung aus.

Pflegestufe
Pro Monat*
Pflegekassenleistungen
Sozialhilfe
Selbst aufzubringen
G
1.896,38 €
keine Kassenleistung
    - ?  €
= 1.896,38 €
  I
 2.470,10 €
  - 1023,00 €
    - ? €
= 1.447,10 € monatlich
  II
2.886,55  €
  - 1279,00 €
    - ? €
= 1.607,55 € monatlich
  III
 3.306,65 €
  - 1510,00 €
    - ? €
= 1.796,65 € monatlich
Härtefall
3.621,81 €
   -1.825,00 €
   - ? €
= 1.796,81 €
monatlich

ACHTUNG

Wenn der Bewohner bereits Beihilfen bezieht (z.B. von der Heilfürsorge etc.) oder nur beihilfeberechtigt ist, kann es sein, dass der Pflegekassenbetrag pauschal um die Hälfte gekürzt wird.

Diesbezüglich setzen Sie sich im Vorfeld am besten schon mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung um keine böse Überraschung zu erleben.

Detaillierte Auflistung der Pflegesätze

Pflegestufe
G

I

II
III
Härtefall
Pflegeklasse
25,43 €
44,29 €
57,98 €
71,79 €
82,15 €
Entgelt für Unterkunft
12,80 €
12,80 €
12,80 €
12,80 €
12,80 €
Entgelt für Verpflegung
4,66 €
4,66 €
4,66 €
4,66 €
4,66 €
Investitionskosten
19,45 €
19,45 €
19,45 €
19,45 €
19,45 €
Gesamtbetrag pro Tag

62,34 €
81,20 €
94,89 €
108,70 €
119,06 €

Gesamtbetrag pro Monat
( x 30,42 Tage)
1.896,38
2.470,10 €
2.886,55 €
3.306,65 €
3.621,81 €
Pauschale der Pflegekasse
- 0,00 €
- 1.023,00 €
- 1.279,00 €
- 1.510,00 €
- 1.825,00 €
Eigenleistung
1.896,38 €
1.447,10 €
1.607,55 €
1.796,65 €
1.796,81 €

HEIMHILFE

Wenn es nicht möglich ist, den Eigenanteil in vollem Umfange aufzubringen, gibt es die Möglichkeit bei Ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Heimhilfe zu stellen. Sprechen Sie uns an!

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse den Pflegesatz (pflegebedingte Aufwendungen) für 28 Tage, maximal mit  1510 Euro. Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt, so kann dies in manchen Fällen angerechnet werden.

Besondere Betreuungsleistungen nach § 87 b SGB XI:

Liegt ein besonderer Betreuungsbedarf nach § 87b SGB XI vor, übernimmt die Pflegekasse die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 3,24 € täglich.